
Neumünster Städtebaulicher Entwurf und Bebauungsplan 95 Grüner Weg

Wohnbauliche Nachnutzung des ehemaligen Lekkerland-Areals, Schaffung von Planrecht für die Entwicklung eines gemischt genutzten Wohnquartiers
| Ort: | Stadt Neumünster, Stadtteil Wittorf |
| Auftraggeberin: | FRANK Projektentwicklung Wohnkonzept GmbH, Hofheim über FRANK Immobilien und Lebensformate, Hamburg |
| Bearbeitungszeitraum: | 2022 bis 2025 |
| Fläche: | ca. 5,7 ha, ca. 171 Wohneinheiten (WE), davon ca. 57 WE im Geschosswohnungsbau (30 % gefördert) sowie 94 WE in Reihenhäusern und 20 WE in Doppelhaushälften, Kindertagesstätte, Quartierspark |
Im Stadtteil Wittorf in Neumünster wird auf dem ehemaligen Betriebsareal des Lebensmittelgroßhändlers Lekkerland ein neues Wohnquartier entwickelt. Das brachliegende Gewerbegelände am Grünen Weg wird im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklung zu einem lebendigen, gemischt genutzten Stadtbaustein transformiert und in die umgebenden Wohnstrukturen eingebunden.
Der städtebauliche Entwurf reagiert auf die Lage zwischen großmaßstäblichen Gewerbeflächen im Nordosten und dem Landschaftsraum der Störniederung im Südwesten.


Entlang des Grünen Weges bildet Geschosswohnungsbau mit bis zu vier Vollgeschossen eine klare Raumkante und einen urbanen Auftakt; hier ist auch eine Kindertagesstätte integriert. Nach Süden staffelt sich die Bebauung mit Reihenhäusern und Doppelhäusern zu einem weichen Übergang in den Landschaftsraum ab.
Insgesamt entstehen rund 170 Wohneinheiten in unterschiedlichen Typologien. Die Mischung aus Geschosswohnungsbau, Reihen- und Doppelhäusern schafft ein vielfältiges Angebot für unterschiedliche Lebensentwürfe und Einkommensgruppen. Im Geschosswohnungsbau werden mindestens 30 % geförderte Wohnungen vorgesehen, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
Ein zentrales Element des Konzepts ist der Grünzug entlang der Störniederung. Er bildet einen Freiraumpuffer, sichert den erforderlichen Waldabstand und bietet als zusammenhängende Park- und Grünfläche hochwertige Aufenthalts- und Erholungsräume. Gleichzeitig dient er als freiräumlicher Ausgleich zur baulichen Dichte und stärkt die Verbindung von Quartier und Landschaft.


Die innere Erschließung erfolgt über drei vom Grünen Weg abzweigende Stichstraßen. An deren Enden weiten sich die Straßenräume zu grünen Nachbarschaftsplätzen auf, den sogenannten „Lollis“. Diese identitätsstiftenden Freiräume sind als Orte für Aufenthalt, Spiel und Begegnung konzipiert und übernehmen zugleich Funktionen der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung. Baumgruppen und Einzelbäume greifen das Bild des angrenzenden Waldes auf und verzahnen Grünzug, Nachbarschaften und Wohnbebauung zu einem zusammenhängenden Freiraumsystem.


Zu den erbrachten Leistungen zählen der städtebauliche Entwurf sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 95 zur Schaffung des Planungsrechts für die wohnbauliche Entwicklung, dessen Satzungsbeschluss sich derzeit in Vorbereitung befindet. Ergänzend wurde die 59. Änderung des Flächennutzungsplans erarbeitet, die bereits genehmigt wurde. Zur Berücksichtigung der umweltfachlichen Belange wurden außerdem ein Umweltbericht einschließlich Eingriffsregelung sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt.
